Ablauf und Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten Ihrer Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung komplett oder größtenteils erstattet. Sowohl das Antragsverfahren als auch die Anzahl an versicherten Sitzungen kann sich allerdings je nach Versicherung und Tarif unterscheiden. Daher ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig, bestenfalls bis zu unserem ersten Termin, über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu informieren. Lassen Sie sich gegebenenfalls bereits alle notwendigen Antragsunterlagen per Post zuschicken und bringen Sie diese gerne zu unserem ersten Termin mit.
Bei Fragen zum Antragsverfahren bin ich gerne behilflich.

Selbstzahler

Falls Sie persönlich die Kosten Ihrer Psychotherapie tragen möchten, richtet sich die Höhe der Rechnung immer nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstverständlich können Sie mich gerne vorab kontaktieren, um Genaueres zu besprechen und gegebenenfalls einen ersten Termin zu vereinbaren.

Gesetzliche Krankenversicherung

In Ausnahmefällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen eines Erstattungsverfahrens die Kosten Ihrer Psychotherapie in einer Privatpraxis. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie dringend, aber vergeblich auf Therapieplatzsuche sind. Kontaktieren Sie für weitere Informationen und alle notwendigen Unterlagen Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Ein solches Verfahren hat keine Nachteile für die Qualität Ihrer Psychotherapie.
Eine Alternative kann auch der Kontakt zur Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns sein, worüber für Sie eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten in Ihrer Nähe innerhalb einer Woche vereinbart wird.  Die Hotline ist rund um die Uhr erreichbar unter folgender Nummer: 116 117.